Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 02 / 2011
§ 1 Geltungsbereich
Für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Atos Medical GmbH – nachfolgend „Verkäufer“ genannt – gelten ausschließlich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB). Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführt oder Zahlungen annimmt.
Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen von Produkten des Verkäufers und alle künftige Geschäfte mit dem Käufer
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Sofern vom Verkäufer nicht anders angegeben, sind seine Angebote unverbindlich und freibleibend. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie vom Verkäufer schriftlich oder in Textform bestätigt oder tatsächlich ausgeführt worden sind.
§ 3 Produktinformationen
Die in den Produktkatalogen, Preislisten, Internet-Produktbeschreibungen und sonstigen zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben und Informationen sind nur soweit verbindlich, als der Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug nimmt.
Es ist Sache des Käufers, die Kaufsache im Hinblick auf ihre Eignung für den eigenen Gebrauch zu prüfen. Abweichend von Satz 1 übernimmt der Verkäufer keinerlei Haftung für die Untauglichkeit der Kaufsache für die Zwecke des Käufers, soweit diese auf Spezifikationen des Käufers zurückzuführen ist.
Die Lieferung und der Gefahrübergang der Kaufsache erfolgt, soweit nicht im Vertrag ausdrücklich anders vereinbart, „ab Werk (EXW Atos Medical GmbH, Incoterms 2000).
Auf Wunsch des Käufers und auf dessen Rechnung versendet der Verkäufer die Kaufsache, unbeschadet des Überganges der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung „ab Werk“ (EXW Incoterms 2000), an einem vom Käufer benannten Bestimmungsort. Versandart, Versandweg und Frachtführer wählt der Verkäufer aus. Auf Wunsch kann die Kaufsache auch per Expressversand versendet werden. Bei einem Versand sind die Versandkosten vom Käufer zu tragen. Sofern der Käufer es wünscht, wird der Verkäufer für die Lieferung eine Transportversicherung abschließen; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
Verletzt der Käufer seine Pflicht zur Annahme der Kaufsache oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt, den ihm entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. In solchen Fällen geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
§ 5 Lieferzeit, Rechte bei Verzug
Lieferfristen oder Liefertermine gelten nur, soweit sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Rechte des Käufers für den Fall, dass er an der Teillieferung kein Interesse hat, bleiben unberührt.
Überschreitet der Verkäufer die angegebene Lieferzeit, so hat ihm der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist kann der Verkäufer in Lieferverzug geraten.
Im Falle des Lieferverzuges ist der Käufer berechtigt, nachdem eine dem Verkäufer gesetzte weitere angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung erfolglos abgelaufen ist, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert, ein Fixgeschäft im Sinne der § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 376 HGB vereinbart wurde oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
Macht der Käufer Schadensersatzansprüche wegen Verzögerung der Leistung oder statt der Leistung geltend, so ist die Schadensersatzhaftung des Verkäufers gemäß § 12 AGB eingeschränkt. Der Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung ist weiterhin der Höhe nach auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises beschränkt.
§ 6 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, rechtmäßige Arbeitskämpfe und wilde Streiks, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche, schwerwiegende und durch die Vertragsparteien unverschuldete Umstände, welche nach Abschluss des Vertrages eintreten, befreien die Vertragsparteien für die Dauer der Störung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet.
Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer von Eintritt und Ende solcher Leistungshindernisse unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragspartner werden einander im Rahmen des Zumutbaren die hiernach erforderlichen Informationen geben und ihre Verpflichtung den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anpassen. Ist die Höhere Gewalt von erheblicher Dauer, kann der Auftraggeber bei einer erheblichen Verringerung seines Bedarfs von dem Vertrag zurücktreten; eventuelle gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Preise
Sofern nicht abweichend vertraglich vereinbart, verstehen sich unsere Preise „ab Werk“ (EXW, Incoterms 2000) entsprechend § 4 AGB, ausschließlich Versandkosten, die gesondert in Rechnung gestellt werden, und zuzüglich Umsatzsteuer, die in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.
Die Preislisten des Verkäufers sind unverbindlich. Sofern nicht vertraglich ein abweichender Preis festgelegt ist, gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Tagespreise und Konditionen des Verkäufers.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang beim Verkäufer an.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz (§§ 247, 288 BGB) zu verlangen.
Der Verkäufer behält sich vor, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes einer Lieferung zu verlangen, wenn nachträgliche Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die der Einzug der Forderung des Verkäufers als gefährdet erscheint. Leistet der Käufer nicht innerhalb angemessener Frist nach Aufforderung Sicherheit oder Vorauszahlung, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Das Recht zur Aufrechnung steht dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Verkäufer anerkannt sind. In diesen Fällen ist der Käufer auch zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Unbeschadet sonstiger Rechte des Verkäufers ist dieser im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers berechtigt, jegliche noch ausstehende Lieferung aufgrund des Vertrages oder anderer gleichartiger Verträge aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zurückzuhalten.
Schecks, Wechsel oder die Abtretung von Forderungen gegenüber Dritten werden nur nach vorangegangener besonderer Vereinbarung erfüllungshalber und nicht an Erfüllung statt angenommen. Der Verkäufer ist zu einer Annahme nicht verpflichtet. Eine Annahme bedeutet keine Stundung der ursprünglichen Forderung.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung aller Verpflichtungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei Pflichtverletzung des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen, der Käufer ist zur unverzüglichen Herausgabe verpflichtet. Der Verkäufer kann in seinem solchen Fall zusätzlich ohne Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Kaufsache gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist, damit der Verkäufer Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.
Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich USt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten erwachsen. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Käufer neben dem Verkäufer berechtigt. Der Verkäufer wird die Forderungen solange nicht einziehen, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist, keine wesentliche Vermögensverschlechterung vorliegt oder keine Zahlungseinstellung vorliegt. Der Verkäufer kann bei Auftreten eines dieser Ereignisse die Benennung der abgetretenen Forderungen, deren Schuldner sowie sonstiger zum Einzug erforderlicher Angaben, Aushändigung der dazugehörigen Unterlagen und Offenlegung der Abtretung gegenüber den Schuldnern durch den Käufer verlangen.
§ 10 Umtausch
Unbeschadet der Rechte des Käufers nach §§ 11, 12 AGB sind sämtliche vom Verkäufer gelieferten Produkte vom Umtausch ausgeschlossen. Ein Umtausch kann im Einzelfall freiwillig aus Kulanz erfolgen. Der Verkäufer bietet in diesem Fall nach eigener Wahl eine Rückerstattung des Kaufpreises oder eine bei nachfolgenden Käufen des Käufers zu verrechnende Gutschrift an und kann für einen solchen freiwilligen Umtausch eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen, die er dem Käufer vor Vereinbarung eines Umtausches mitteilt. Ein freiwilliger Umtausch setzt voraus, dass der Käufer die unbenutzte, originalverpackte, hygienisch einwandfreie Ware auf eigene Kosten und Gefahr unverzüglich nach Vereinbarung des Umtausches an den Verkäufer zurücksendet.
§ 11 Rechte des Käufers bei Mängeln
Die Rechte des Käufers bei Mängeln der Kaufsache setzen voraus, dass der Käufer seiner Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei geht der Verkäufer davon aus, dass ihm offensichtliche Mängel oder Fehlmengen unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Die mangelhafte Kaufsache ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.
Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache bei Gefahrübergang vorliegt, hat er das Recht zu wählen, ob er die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache leistet. Sind die Beseitigung des Mangels und die Lieferung einer mangelfreien Sache jeweils nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich, hat der Verkäufer das Recht, die Nacherfüllung zu verweigern.
Das Recht des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für den Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Mangels gilt § 12 AGB.
§ 12 Schadensersatzansprüche, Haftungsumfang
In allen Fällen richtet sich die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz – gleichgültig, ob aus vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen – ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen:
(a) Im Falle eines arglistigen Verschweigens eines Mangels der Kaufsache, der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Kaufsache, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Verkäufer, einschließlich seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Vorschriften.
(b) Ferner haftet der Verkäufer, wenn er schuldhaft eine „wesentliche Vertragspflicht“ verletzt hat; die Schadensersatzhaftung des Verkäufers ist in diesen Fällen jedoch der Höhe nach auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt, außer in dem Fall, dass sie vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder ihre Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben. Der Begriff der „wesentlichen Vertragspflicht“ dient in vorliegendem Zusammenhang der Kennzeichnung einer konkret vertraglich beschriebenen, die Erreichung des Vertragszwecks gefährdenden, wesentlichen Pflichtverletzung. Es handelt sich bei der „wesentlichen Vertragspflicht“ um eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(c) Des Weiteren haftet der Verkäufer nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes vom 15. Dezember 1989.
(d) Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Verjährungsfristen
Der Nacherfüllungsanspruch wegen Mängeln der Sache verjährt in einem Jahr ab Gefahrübergang gemäß § 5 AGB, es sei denn, der Käufer macht Ansprüche auf Grund eines vom Verkäufer arglistig verschwiegenen Mangels oder auf Grund einer vom Verkäufer für einen längeren Zeitraum übernommenen Garantie für die Beschaffenheit der Sache geltend.
Rücktritt und Minderung wegen Mängeln der Kaufsache sind nach § 218 BGB unwirksam, wenn der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.
Für die Verjährung von Schadensersatzansprüchen gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Sie beginnt für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln der Kaufsache mit Gefahrübergang gemäß § 5 AGB. Für alle anderen Schadensersatzansprüche beginnt die Verjährungsfrist mit dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Käufer von den Anspruch begründenden Tatsachen und dem Umstand, dass der Verkäufer Schuldner des Anspruchs ist, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können. Sie endet spätestens mit Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen des § 199 Abs. 2 und 3 BGB.
Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften gelten für alle Schadensersatzansprüche wegen groben Verschuldens, wegen der Übernahme einer Garantie, wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 14 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergeben, für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen ist Siegburg. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dem Gericht zu verklagen, das für dessen Sitz zuständig ist.
Erfüllungsort ist, sofern sich auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aus einer Vertraglichen Abrede nichts anderes ergibt, der Geschäftssitz des Verkäufers.

